Sind Sie Betreiber von Kühlanlagen mit dem Kältemittel R404A?

Wenn ja, möchten wir Sie auf die EU-F-Gase-Verordnung 517/2014 aufmerksam machen.  

Die komplexe EU-F-Gase-Verordnung 517/2014 und die damit verbundene Kältemittelproblematik ist für den Betreiber von ortsfesten Kälteanlagen mit R404A sehr wichtig und hat weitreichende Folgen in Hinblick auf Wartung und Instandhaltung von Bestandsanlagen sowie die Planung von Neuanlagen.  

Kurz zusammengefasst sagt diese aus:

Das Kältemittel R404A kann bis 2020 genutzt werden.

Doch bereits jetzt ist der sogenannte Phase-Down-Plan in Kraft. Dieser entstammt der EU-Verordnung 517/2014, sieht die schrittweise Beschränkung von F-Gasen vor und besagt, dass das Kältemittel R404A nur bis zum 31.12.2019 bzw. 01.01.2020 für Wartung und Instandhaltung genutzt werden darf.

Nach Ablauf der Übergangsphase wird es nicht mehr erlaubt sein, neue Kühlanlagen mit dem Kältemittel R404A zu befüllen. Für Wartung und Instandhaltung dieser Anlagen darf ausnahmsweise bis zum 01.01.2030 aufgearbeitetes oder recyceltes R404A verwendet werden, wobei die Verwendung von recycelten F-Gasen auf bestimmte Unternehmen beschränkt ist und nicht feststeht, welche Mengen an recyceltem R404A in Zukunft zu Verfügung stehen werden.  

Diese zeitlichen Begrenzungen kommen im Prinzip einem Verbot für R404a gleich. Anhand vorgenannter Angaben wird ersichtlich, dass das derzeit meistverbreitete Kältemittel R404A nach und nach vom Markt verschwinden wird.

Manche Hersteller von R404a legen mittlerweile Kontingente der Abnahmemengen von R404a fest, so dass die Verfügbarkeit immer geringer wird und entsprechend die Preise ansteigen werden.

Übergangsweise können für die bestehende Anlage mittels der Verfahren Drop in und Retrofit verschiedene Kältemittel wie z.B. R449A, R452A eingesetzt werden, wobei aber auch bei diesen Kältemitteln nicht sicher ist, wie lange sie auf dem Markt und zu welchem Preis sie in Zukunft zu erwerben sein werden. Sie sind also nur übergangsweise einzusetzende Kältemittel und somit leider auch nicht nachhaltig zukunftssicher.

Als absolut zukunftssicher gelten schon jetzt natürliche Kältemittel, wie z.B. CO2 (R744), Propan (R290) und Ammoniak.

Als Kältefachbetrieb wollen wir Ihnen bei der Bewältigung der anstehenden Kältemittelproblematik mit Rat und Tat zur Seite stehen und unterbreiten Ihnen folgende Offerte:

  • Wir überprüfen kostenlos die bestehenden Kühlanlagen in Ihrem Hause
  • Wir entwickeln ein Konzept zur Umstellung Ihrer Kühlanlage/-n auf zukunftssichere Kältemittel
  • Wir erarbeiten einen Kostenvoranschlag (Angebot) über die Umsetzung der Umstellung

Wenn Sie weitere Informationen und Auskünfte zu dem vorgenannten Thema wünschen, rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns eine E-Mail. Wir helfen Ihnen gern!